Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert?
Jeder weibliche oder männliche Offizier der Bundeswehr kann ordentliches Mitglied werden. Gleiches gilt für Offizieranwärter ab dem Rang eines Fahnenjunkers.
Darüber hinaus steht die ordentliche Mitgliedschaft Beamtinnen und Beamten der Wehrverwaltung in vergleichbaren Diensträngen sowie ausländischen Offizieren offen. Interessierten Personen, die die o.g. Voraussetzung nicht erfüllen, kann durch den Vorstand die außerordentliche Mitgliedschaft angetragen werden, wenn dies im Interesse des Vereins liegt.
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